Impressum
Angaben gemäß §5 TMG
Michelle Doll
Hufnungsträger Barhufpflege
Birkenweg 7
57635 Oberirsen
Deutschland
Telefon: +49 1590 1405577
E-Mail: Info@hufnungsträger-barhufpflege.de
Einzelunternehmen
Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Verantwortlich für den Inhalt nach §18 Abs. 2 MStV:
Michelle Doll
Anschrift wie oben.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines und Geltungsbereich
Für alle Leistungen von Hufnungsträger-Barhufpflege – nachfolgend Hufbearbeiterin oder Unternehmen genannt – sind ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend. Abweichende Geschäftsbedingungen sind nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden vom Unternehmen ausdrücklich schriftlich anerkannt. Alle Änderungen, Abweichungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
II. Auftrag und Leistung
Der Auftraggeber beauftragt das Unternehmen an einem in seinem Eigentum /Obhut stehenden Equiden mit der Hufpflege oder der Anbringung (bzw. Beratung/Anpassung) eines Hufschutzes (Polster,Klebebeschlag oder Hufschuh) . Wird der Auftrag durch einen Beauftragten erteilt und gibt es keine offensichtlichen Anzeichen, dass dies gegen den Willen des Eigentümers geschieht, wird dessen Einverständnis vorausgesetzt. Die Hufpflegerin verpflichtet sich, die von ihr angebotene Dienstleistung nach bestem Wissen und Gewissen in einer Form, die dem Equiden in seiner natürlichen Bestimmung gerecht wird, auszuführen.
III. Leistungszeiten
Auftraggeber und Hufpflegerin erbringen ihre Leistung an einem von beiden Seiten bestätigten Ort und Zeitpunkt. Die Hufpflegerin erbringt ihre Leistung nur wenn der Eigentümer oder eine von ihm beauftragte Person anwesend ist, welche das Tier kennt und dem Hufbearbeiter die notwendigen Informationen geben kann. Bei Bestandskunden, nach Absprache auch ohne dessen Anwesenheit. Bei Neukunden ist die Anwesenheit des Halters mindestens beim ersten Termin notwendig. Eine Stornierung oder Änderung von Ort oder Zeitpunkt ist nur nach Bestätigung gültig. Kann eine Leistung nicht erbracht werden, kann ein Schadenersatz in max. Höhe des Auftragswertes verlangt werden. Terminänderungen müssen mind. 24 Stunden vorher mitgeteilt werden. Zu spät abgesagte Termine werden dem Auftraggeber mit 75% in Rechnung gestellt, wenn die Hufpflegerin noch nicht vor Ort ist. Ist dies der Fall, werden 100 % in Rechnung gestellt. Ein Schadensersatz wird ausgeschlossen bei einer Verhinderung durch Höhere Gewalt oder offensichtlichen Unmöglichkeit. Leistungszeiten verlängern sich in angemessenem Umfang, wenn die Hufbearbeiterin an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse gehindert wird, die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden können.
IV. Leistungsort
Der Pferdebesitzer / Eigentümer / Stallbetreiber /Klinikbetreiber / Betriebsinhaber/Verantwortliche hat die Pflicht, für das entsprechende Umfeld zu sorgen und die ordentliche Durchführung der Hufbearbeitung sowie anderer Leistungen zu ermöglichen, insbesondere muss der Arbeitsplatz ausreichend groß und frei von scharfkantigen Gegenständen sein, um Verletzungen für Mensch und Tier zu vermeiden. Insoweit ist der Pferdehalter nach der BG dazu verpflichtet, gefährliche Gegenstände im Umkreis von drei Metern zu entfernen. Der Platz soll trocken und sauber sowie ausreichend beleuchtet sein. Wird dem Hufbearbeiter kein angemessener Arbeitsplatz angeboten, so kann er die Erbringung der Leistung verweigern, oder unter Hinweis auf die Gefahren eine Haftung für Schäden, die aus diesem Umstand resultieren verweigern.
V. Preise und Zahlungsbedingungen
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgen alle Leistungen auf Gefahr des Kunden und werden zum Zeitpunkt der Leistungserbringung fällig. Es gelten die auf der zurzeit gültigen Preisliste angegebene Preise. Ansonsten gilt die jeweils vereinbarte Vergütung. Etwaige Vergünstigungen haben keinen Anspruch auf Dauerhaftigkeit. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind alle Zahlungen sofort nach Leistungs- bzw. Rechnungsstellung ohne Abzug netto Kasse fällig. Eine Zahlung durch Überweisung ist nur in Sonderfällen und bei Stammkunden möglich. Kosten einer Einziehung gehen zu Lasten des Kunden. Kommt der Kunde einer entsprechenden Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, ist das Unternehmen berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben dem Unternehmen vorbehalten.Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind. Sollte das Unternehmen bei einem von beiden Seiten vereinbarten Termin aufgrund eines Umstandes, welcher in der Sphäre des Auftraggebers liegt, seine Leistungen nicht erbringen können, behält es sich vor, eine Kostenpauschale in Rechnung zu stellen, welche dem zeitlichen Aufwand und den eventuellen Fahrtkosten entspricht.
VI. Gewährleistung und Haftung
Das Unternehmen trägt die gesetzliche Gewährleistung für die grundsätzliche funktionelle Tauglichkeit seiner Leistungen im Rahmen der Leistungsbeschreibung. Bei schlechtem Ausgangszustand der Hufe übernimmt es keine Gewährleistung / Haftung. Die Hufpflegerin übernimmt eine Gewährleistung für ihre Arbeit von 5 Tagen. Mängel sind dem Unternehmen unverzüglich anzuzeigen, bei erkennbaren Mängeln spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Leistung und bei anderen Mängeln, die innerhalb dieser Frist bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden konnten, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung. Unterbleibt eine fristgerechte Mängelrüge, können aus solchen Mängeln keine Ansprüche mehr gegen das Unternehmen hergeleitet werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Es muss die Möglichkeit zur Begutachtung des Schadens gegeben werden. Ist eine Leistung nicht vertragsgemäß, so behält sich das Unternehmen das Recht zur Nachbesserung vor. Der Kunde hat die erforderliche und zumutbare Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserung einzuräumen. Schadenersatz für einen Mangel kann maximal in Höhe des Auftragswertes verlangt werden. Schadenersatz für einen Schaden kann max. in Höhe der gesetzlichen Mindestsummen verlangt werden. Die Hufbearbeiterin haftet nur für Schäden, die in direktem und zeitlichem Zusammenhang mit ihrer Arbeit stehen. Die Gewährleistung und Haftung erlischt, wenn den Empfehlungen über die Nutzung oder Haltung des Huftieres in Bezug auf den Huf nicht folgegeleistet wird, das Tier über seine natürlichen Bestimmungen hinaus belastet wird, der Schaden nicht von ihm zu vertreten ist oder auf die möglichen Folgen im Voraus hingewiesen wurde.Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Unternehmens auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach 1 Monat ab Abnahme der Bearbeitung.
VII. Abnahme
Die Abnahme erfolgt sofort nach Beendigung der Arbeit und Zahlung durch den Eigentümer oder einer beauftragten geschäftsfähigenPerson. Ist der Eigentümer oder die von ihm beauftragte Person zum Zeitpunkt der möglichen Abnahme nicht mehr anwesend oderverhindert, gilt diese als gegeben. Mit der Abnahme und Zahlung endet der Werkvertrag.
VIII. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nicht nötig sein, sowird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
01.02.2026
Michelle Doll
Hufnungsträger Barhufpflege
